Eine Weile lang waren kostenlose Biergarten- und Café-WLANs schwer in Mode. Das Urteil des BGH zur Störerhaftung aus dem Mai 2010 (ChannelPartner berichtete) droht nun, Ihnen den Garaus zum machen. Werden über ein offenes WLAN Gesetzesverstöße begangen, so der Bundesgerichtshof begangen, haftet der Betreiber.
Doch nicht erst seit dem BGH-Urteil stellen ungesicherte WLAN-Zugänge ein hohes Risiko für den Betreiber dar. Nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) muss beispielsweise für die Erhebung, Speicherung und fristgerechte Löschung sogenannter Bestandsdaten für Auskunftsersuchen der Sicherheitsbehörden gesorgt sein. Offene Netze, zu deren Nutzung keinerlei persönliche Daten angegeben werden müssen, entsprechen diesen Vorschriften nicht.
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Um Rechtssicherheit zu schaffen, ist eine Nutzerauthentifizierung notwendig, denn nur dann geht bei Rechtsverletzungen die Haftung vom Anbieter auf den jeweiligen Verursacher über.
Der WLAN-Hotspot-Provider The Cloud Network hat acht Tipps für öffentliche WLANs in der Gastronomie zusammengestellt: (haf)