Obwohl sie zu den treibenden Kräften von 3D-TV gehören, wappnen sich Südkoreas Riesen Samsung und LG Electronics mit Hinweisen auf mögliche Gesundheitsschäden gegen teure Klagen, wie sie in den USA und anderswo teils ebenfalls auf die Spitze getrieben werden (s.u.).
LG liefert 3D-Fernseher schon mit dem Verpackungshinweis aus, dass Kinder von unter fünf Jahren nur begrenzt davorgesetzt werden sollten, weil ihre Augen sonst Schaden nehmen könnten.
Samsung hat gerade erst eine entsprechende Gesundheitswarnung. Der weltgrößte TV-Hersteller weist darin auf mögliche Gefahren durch 3D-Fernsehen hin und benennt dabei besondere Risikogruppen wie schwangere Frauen, ältere Leute, Kinder und chronisch Kranke.
Schlafentzug oder Konsum von Alkohol beim Sehen von 3D-Programmen könne ebenfalls Risiken Bergen, hat Samsung unlängst auf einer australischen Webseite gewarnt. Auch weist der koreanische Riese darauf hin, dass zu langer 3D-Genuss zu Verwirrtheit, Schwindelgefühlen, Übelkeit und sogar Krämpfen führen könne.
Wie "The Korea Times" schreibt, ist dies das erste Mal, dass Samsung solche Warnhinweise herausgegeben hat, seit das Unternehmen Ende 2009 massiv die Werbetrommel für 3D-Fernseher gerührt hat.
Wie eine Samsung-Sprecherin von dem Blatt zitiert wird, sei beim Sehen von 3D-Filmen Vorsicht geboten, was für die Konsumenten eine völlig neue Erfahrung sei.
Ein hochranginger LG-Manager hat offen zugegeben, dass sich das Unternehmen mit den Verpackungswarnhinweisen gegen mögliche Schadensersatzansprüche schützen wolle.
Der Erfolg des 3D-Kinofilms "Avatar" hat die koreanischen TV-Hersteller ebenso wie Panasonic und Sony aus Japan ermutigt, massiv in die Technologie zu investieren und sich mit Content-Anbietern zusammenzutun.
3D-TV-Weltmarkt
Samsung will 2010 rund zwei Millionen 3D-TV-Sets verkaufen, Sony hat sich sogar 2,5 Millionen Stück zum Ziel gesetzt. LG will ein Viertel des Marktes bestreiten. Das US-Marktforschungsinstitut iSuppli geht für dieses Jahr von weltweit 4,2 Millionen verkauften 3D-Fernsehern aus und rechnet damit, dass sich der Markt 2011 auf 12,9 Millionen Stück mehr als verdreifachen wird.
Mit der Fußball-WM im Sommer, die schon in 3D ausgestrahlt wird, stehen die Chancen gut, dass der Bedarf an solchen Geräten stark steigt, obwohl das Gros der Deutschen wohl weiter in die 2D-Röhre gucken wird. Mit HDTV haben sich die öffentlich rechtlichen Sender schließlich auch lange Zeit gelassen. Abgesehen davon ist 3D auch noch nicht ausgereift genug, weshalb viele Kunden ihre Kaufwünsche zurückstellen.
Von "The Korean Times” vor dem Samsung-Headquarter in Seoul befragt, hat ein koreanischer Büroangestellter gesagt, dass er sich hauptsächlich wegen möglicher Gesundheitsrisiken entschieden habe, den Kauf eines 3D-fähigen LED-Fernsehers des koreanischen Herstellers zu verschieben. Abgesehen davon, dass es noch keine Langzeitstudien gebe, sind ihm die 3D-Fernseher auch noch zu teuer.
Samsung und LG haben bereits Gesundheitsstudien für 3D-Fernsehen angestrengt und auf Basis dessen beschlossen, dass es unbedenklich sei, an der Vermarktung der Geräte festzuhalten.
Klageparadies USA
An den Kopf fassen mag man sich, wenn Raucher gegen Zigarettenhersteller vor Gericht ziehen oder Adipöse gegen McDonalds. Aber so bedauerlich die Folgen übermäßigen Tabak- oder Burger-Konsums auch sein mögen, kann es sich dort durchaus lohnen zu klagen.
Gerade erst im November 2009 hat ein Gericht in Florida Philip Morris zu einer Entschädigungszahlung von 300 Millionen Dollar an eine krebskranke Ex-Raucherin verdonnert. Gegen die Tabakindustrie wurden schon unzählige Prozesse angestrengt, Einzelfälle wie der eben geschilderte kommen hin und wieder durch, Sammelklagen dagegen nur noch selten. Vor einem Berufungsgericht gescheitert ist Anfang 2005 auch die US-Regierung mit einer Klage auf Gewinnrückzahlung in Höhe von 280 Milliarden Dollar gegen führende Tabakkonzerne.
Während der Vorwurf gegen die Zigarettenhersteller, mit Versprechen wie "Mild" und "Light" die Verbraucher hinters Licht geführt zu haben, vor Gericht teilweise tatsächlich Bestand hat, sind zwei fettleibige Jugendliche aus New York 2003 mit ihrer Klage gegen McDonalds gescheitert. Ein US-Bundesrichter hat entschieden, dass der Fast-Food-Kette keine irreführende Werbung nachzuweisen sei.
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Hartnäckig hält sich das Gerücht, dass eine alte US-Amerikanerin ein Haustier (Hund oder Katze) in ihrem neuen Mikrowellenherd getrocknet habe, worauf dieses verendete und sie eine Klage angestrengt hat. Diesen Fall hat es zwar laut Recherche eines Haftpflichtversicherers nie gegeben, trotzdem werden Mikrowellenherde auf der anderen Seite des großen Teiches mit dem Warnhinweis "Nicht zum Trocknen von Haustieren geeignet" verkauft. (kh)