Vom 1. Januar 2024 an soll es für Ärztinnen und Ärzte verpflichtend sein, Verschreibungen elektronisch auszustellen, wie es in einem Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums heißt. Die Praxen sollen sich schrittweise umstellen. Zum Einlösen von E-Rezepten gibt es seit dem 1. Juli bereits eine neue Möglichkeit, bei der man in der Apotheke die Versichertenkarte der Krankenkasse in ein Lesegerät steckt. Bis Ende Juli sollen voraussichtlich 80 Prozent der Apotheken diesen zusätzlichen Weg anbieten können.
Ein bundesweiter Start elektronischer Rezepte in größerem Stil hatte sich mehrfach verzögert, auch wegen technischer Probleme. Eigentlich bestand eine Verpflichtung für die Praxen dazu schon ab Anfang 2022. Der neue, einfachere Einlöseweg per Karte soll nun einen Durchbruch ermöglichen. Davor waren E-Rezepte anstelle des gewohnten rosa Zettels auch schon über eine Smartphone-App oder einen ausgedruckten QR-Code einzulösen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hatte vor falschen Erwartungen gewarnt, dass vom 1. Juli an auch bereits in allen Arztpraxen E-Rezepte ausgestellt werden könnten.
Der Chef der Techniker Krankenkasse, Jens Baas, sagte der Deutschen Presse-Agentur, es sei enorm wichtig, dass mit dem Gesetz wieder Dynamik in die Digitalisierung komme. "Es gibt zwar das E-Rezept und die elektronische Patientenakte, aber kaum einer nutzt sie." Daher brauche es dringend mehr Nutzerfreundlichkeit und echten Mehrwert für Patienten und Ärzte, damit sie auch in der Breite genutzt würden.
Der Referentenentwurf aus dem Haus von Minister Karl Lauterbach (SPD) sieht auch Regelungen zum geplanten Neustart für E-Patientenakten vor. Demnach sollen alle gesetzlich Versicherten bis 15. Januar 2025 automatisch eine bekommen - es sei denn, man lehnt das aktiv ab. Als freiwilliges Angebot waren die E-Akten 2021 eingeführt worden, aber nicht einmal ein Prozent der 74 Millionen Versicherten nutzt sie. Sie sollen Befunde, Laborwerte oder Medikamentenlisten speichern können. (dpa/rs)