Vom 1. Januar 2007 an sollen Handelsregister und sonstige Register für die Gesellschaftsformen Genossenschaft und Partnerschaft nur noch elektronisch geführt werden. Dies sieht ein Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums vor.
Zusätzlich soll ein zentrales Unternehmensregister geschaffen werden, das alle veröffentlichungspflichtigen Unternehmensdaten bündelt. Voraussetzung für die elektronische Registereinführung ist, dass die Unternehmen alle veröffentlichungspflichtigen Unterlagen in elektronischer Form bei den Registern einreichen. (mf)